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Ukraine - Fragen und Antworten

Der Schutzstatus S wird nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben.
Weitere Informationen siehe Medienmitteilung des Staatssekretariats für Migration

Ukraine: Unterstützungsmassnahmen Ablauf im Thurgau
Unter diesem Link finden Sie Informationen zu Rückvergütungen von Unterstützungsmassnahmen (Deutschkurse etc.), Formulare und das Merkblatt.
Informationen zu möglicher Rückkehrunterstützung bei freiwilliger Rückreise in die Ukraine finden Sie hier.

Fragen und Antworten (FAQ) des Staatssekretariates für Migration (SEM) betreffend Ukraine
Der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine entschieden. Eine zentrale Übersicht bietet der FAQ des Staatssekretariates für Migration (SEM) sowie www.asyl-info.ch (також українською).

Kantonales Fachdossier Ukraine und Anlaufstelle (Hotline)
Der Kanton Thurgau führt ein Fachdossier www.tg.ch/ukraine mit Verweisen auf die Informationen der verschiedenen kantonalen Amtsstellen. Die kantonale Anlaufstelle Ukraine-Hilfe kann per E-Mail erreicht werden. Anfragen und Angebote werden gesammelt, koordiniert und an Fachstellen weiter geleitet.

Einreise
Ukrainische Staatsangehörige, die über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen, können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von längstens 90 Tagen in die Schweiz einreisen. Weitere Informationen zur Einreise

Wie erhalte ich den Schutzstatus S?
Hierzu muss eine Registration durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) erfolgen. Die Registration kann online mit der Webanwendung Register Me erfolgen. Das zentrale Bundesasylzentrum (BAZ) für Schutzstatus S des Bundes befindet sich in Bern. Der Bund registriert, verteilt Menschen auf die Kantone zur Unterbringung und stellt später einen Entscheid zum Schutzstatus aus. 

Was passiert nach dem Einreichen / Registrieren eines Gesuches Schutzstatus S?
Das SEM fällt den Entscheid für den Schutzstatus S und versendet diesen per Post an die Gesuch stellende Person und die kantonalen Behörden. Es braucht keine Meldung beim Migrationsamt. Das Migrationsamt erhält automatisch eine Kopie des Entscheides S und regelt den Aufenthalt im zentralen Migrationssystem ZEMIS, Einwohnerdienst erhält EWR4-Mitteilung per SEDEX zu und dem/der schutzbedürftigen Person einen Termineinladung für die Erfassung der notwendigen Ausweisdaten.

Wie wird der Ausländerausweis S ausgestellt?
Am Schalter des Migrationsamtes können keine Ausweise ausgestellt werden. Der Ausländerausweis S wird nach einer Erfassung in der kantonalen Ausweisstelle auf einer Plastikkarte zentral vom Bund hergestellt. Die Ausweiszustellung erfolgt per Briefpost. 

Ist Erwerbstätigkeit mit dem Status S möglich?
Mit dem Entscheid S ist Erwerbstätigkeit ist möglich. Für Stellenantritte ist ein Gesuch des Arbeitsgebers mit dem üblichen Formular notwendig. Das Gesuch um Stellenantritt/-Wechsel muss über den Einwohnerdienst der Wohngemeinde beim Migrationsamt eingereicht und vom Amt für Wirtschaft und Arbeit bewilligt werden. Die Erwerbstätigkeit kann nach Erteilen der Bewilligung aufgenommen werden. Weitere Hinweise zur Erwerbstätigkeit, Meldung von Stellenangeboten und Unterstützung für Arbeitsintegration für Menschen mit Schutzstatus S finden sie in der Mitteilung des Amt für Wirtschaft und Arbeit vom 24. März 2022.

Private Unterbringung und weitere Hilfeleistungen
Siehe hierzu das FAQ-Beitrag des SEM. Weitere Informationen für Schutzsuchende bieten auch Hilfswerke wie beispielsweise die Schweizerische Flüchtlingshilfe an. Wenn Sie weitere Hilfe anbieten wollen, wenden Sie sich an ein vertrauensvolles Hilfswerk.
Weitere hilfreiche Informationen finden sich auch beim SRK Thurgau im Newsletter.

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