Unterstützungsmassnahmen Schutzstatus S
Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert. Nach Entscheid des Bundesrates sind jedoch gewisse Unterstützungsmassnahmen möglich, um durch Spracherwerb rasch am sozialen Leben und am Arbeitsmarkt in der Schweiz teilnehmen zu können. Unterstützt werden die Förderbereiche
- Sprache
- Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
- Frühe Kindheit
- Psychische Gesundheit
des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP). Informationen zu der Umsetzung im Thurgau finden Sie im Merkblatt:
- Merkblatt "Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S"
- Antragsformular Rückerstattung der Förderkosten von Personen mit Schutzstatus S
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