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Kantonales Integrationsprogramm

Der Bund stellt den Kantonen für die spezifische Integrationsförderung im Rahmen umfassender vierjähriger kantonaler Integrationsprogramme (KIP) finanzielle Mittel zur Verfügung.

Der Bund gewährt den Kantonen Spielraum für individuelle Schwerpunktsetzungen innerhalb der sieben vorgeschriebenen Förderbereiche:

  • Information, Abklärung, Integrationsbedarf und Beratung
  • Sprache
  • Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
  • Frühe Kindheit
  • Zusammenleben und Partizipation
  • Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
  • Dolmetschen

Innerhalb dieser Förderbereiche haben der Bund und die Kantone verbindliche, strategische Programmziele vereinbart. Im Rahmen des Thurgauer KIP erfüllt die Fachstelle Integration verschiedene Aufgaben. Unter ihrer Leitung werden seit dem Jahr 2014 die KIP partizipativ erarbeitet. Sie ist gemeinsam mit dem Koordinationsgremium Integration (KINT) für deren Umsetzung zuständig. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Migrationsamts, des Amts für Wirtschaft und Arbeit, dem Amt für Gesundheit, dem kantonalen Sozialamt, der kantonalen Fachstelle für Kinder-, Jungend-, Familienfragen, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, dem Amt für Volksschule, der Thurgauer Konferenz für öffentliche Sozialhilfe, dem Verband Thurgauer Gemeinden und dem Verband Thurgauer SchulgemeindenDie Fachstelle Integration gewährt ausserdem die Mitfinanzierung von Projekten und ist verantwortlich für den zweckgebundenen Einsatz der Mittel. Weitere Informationen zum KIP 3 (2024-2027) finden Sie hier:

Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) hat der Bund seine Programmziele für die Integration von Asylpersonen spezifiziert und stellt dafür erhöhte Mittel zur Verfügung. Seit dem 01.05.2019 bildet die IAS einen integralen Bestandteil der KIP.

Allgemeine Informationen zu den KIP finden Sie hier.