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Asyl und Rückkehr

Der Bereich Asyl ist in der Schweiz eine Verbundaufgabe. 

Das bedeutet, dass der Bund, die Kantone und die Gemeinden gemeinsam dafür zuständig sind. Sie teilen die Aufgaben untereinander auf.

Wer prüft das Asylgesuch?

Für das Asylverfahren ist der Bund zuständig. Das Asylgesetz ist dabei die rechtliche Grundlage. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist die massgebende Behörde auf Bundesebene, welche die Asylverfahren durchführt und die Asylsuchenden den Kantonen zuweist.
Seit dem 1. März 2019 führt das SEM schweizweit beschleunigte Asylverfahren durch. Das Faktenblatt des SEM gibt Auskunft über die Auswirkungen auf den Kanton Thurgau als Standortkanton des Bundesasylzentrums ohne Verfahrensfunktion in Kreuzlingen.

Wer ist im Kanton Thurgau zuständig?

Auf kantonaler Ebene nehmen im Thurgau das Sozialamt und das Migrationsamt die Verantwortlichkeiten im Asylbereich wahr, nachdem die Gesuchstellenden dem Kanton Thurgau zugewiesen wurden.
Die Asylkoordination des kantonalen Sozialamts ist für die Unterbringung, Betreuung, Sozialhilfe und Nothilfe von Personen aus dem Asylbereich zuständig.

Was sind die Aufgaben der Abteilung Asyl und Rückkehr?

Die Hauptaufgabe der Abteilung Asyl und Rückkehr des Migrationsamtes ist die Organisation der Ausreise von Personen, die sich nicht weiter in der Schweiz aufhalten dürfen, aber nicht freiwillig oder selbständig ausreisen wollen oder können. 

Weitere Tätigkeiten sind: