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Kantonale Nothilfestrategie KNS

Im Auftrag des Regierungsrates erarbeiteten das Migrationsamt, das Sozialamt sowie die vom Sozialamt mit der Unterbringung von ausreisepflichtigen Personen beauftragte Peregrina-Stiftung  eine Nothilfestrategie. Seit dem revidierten Asylgesetzes, das am 1. März 2019 in Kraft trat, hat im Kanton Thurgau mit dem Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion (BAZoV) in Kreuzlingen die Organisation von Rückreisen abgewiesener Asylsuchender an Bedeutung gewonnen. Ein grosser Teil der Rückreisen wird ab BAZoV vollzogen, ein kleiner Teil tritt nach maximaler Aufenthaltsdauer im BAZoV in die Nothilfeunterbringung des Kantons über. Die Nothilfestrategie hat diesbezüglich zum Ziel, die Kooperation dieser ausreisepflichtigen Personen im Kanton bei der Ausreiseorganisation zu fördern und auf die freiwillige Ausreise hinzuwirken. Sie orientiert sich an den Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen des Asylbereichs der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK.

Die beteiligten Stellen wurden beauftragt, die Nothilfestrategie ab dem 1. Januar 2019 in einer Testphase umzusetzen und einen Bericht über ihre Wirkung zu erstellen. Mit RRB Nr. 19 vom 12. Januar 2021 wurde der Testphasenbericht und die aus den Testerfahrungen angepasste KNS zur Kenntnis genommen und die weitere Umsetzung beauftragt.

Kantonale Nothilfestrategie (Version 2021)