Umwandlung F in B
Sie haben einen Ausweis F und möchten wissen, wie Sie eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen können?
Was Sie dazu beachten sollten und wie Sie vorgehen müssen, finden Sie auf dieser Seite.
Wie muss ich vorgehen? / Formulare
Gesuche zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) können mit dem Gesuchsformular 1 und den notwendigen Unterlagenüber den Einwohnerdienst der Wohngemeinde eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche akzeptiert.
Formulare:
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)?
Das Merkblatt zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Personen mit Ausweis F gibt eine Übersicht über die zu erfüllenden Voraussetzungen und die einzureichenden Dokumente.
Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.
Gesetzliche Grundlage/Voraussetzungen:
- Art. 84 Abs. 5 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20)
- Art. 31 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.01)
- Art. 58a AIG zu den Integrationskriterien
Härtefälle
Im Asylgesetz adressiert Art. 14 Abs. 2 lit. c die Härtefälle. Damit kann schwerwiegenden persönlichen Härtefällen oder wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung getragen werden. Die Art. 29 - 32 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) konkretisieren diese Artikel des Ausländer- und Integrationsgesetzes und des Asylgesetzes.
Bei diesen Rechtsartikeln handelt es sich um "Kann-Artikel". Das heisst, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären.