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Umwandlung F in B

Sie haben einen Ausweis F und möchten wissen, wie Sie eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen können?

Was Sie dazu beachten sollten und wie Sie vorgehen müssen, finden Sie auf dieser Seite.

Wie muss ich vorgehen? / Formulare

Gesuche zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) können mit dem Gesuchsformular 1 und den notwendigen Unterlagen über den Einwohnerdienst der Wohngemeinde eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche akzeptiert.
Formulare:

Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)?

Das Merkblatt zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Personen mit Ausweis F gibt eine Übersicht über die zu erfüllenden Voraussetzungen und die einzureichenden Dokumente.
Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlage/Voraussetzungen:

Härtefälle

Im Asylgesetz adressiert Art. 14 Abs. 2 lit. c die Härtefälle. Damit kann schwerwiegenden persönlichen Härtefällen oder wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung getragen werden. Die Art. 29 - 32 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) konkretisieren diese Artikel des Ausländer- und Integrationsgesetzes und des Asylgesetzes.
Bei diesen Rechtsartikeln handelt es sich um "Kann-Artikel". Das heisst, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären.

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