Reiseausweise und Rückreisevisa
Für die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Beantragt werden die Reisedokumente jeweils über das kantonale Migrationsamt.
Reiseausweise für Flüchtlinge
Anerkannte sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge können einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
Das Merkblatt "Reiseausweise für Flüchtlinge" gibt eine Übersicht über das Vorgehen.
Rückreisevisum für vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)
Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) können eine Bewilligung zur Wiedereinreise (Rückreisevisum) beantragen. Ein gültiger heimatlicher Pass ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt eines Rückreisevisums. Das Rückreisevisum wird in den heimatlichen Pass eingetragen.
Personen, denen die Beschaffung eines heimatlichen Passes nicht möglich ist, müssen ihre Schriftenlosigkeit belegen. In der Folge kann ein Pass für schriftenlose ausländische Personen beantragt werden.
Das Merkblatt "Rückreisevisum für vorläufig aufgenommene Personen und Asylsuchende" gibt eine Übersicht über das Vorgehen.
Pass für schriftenlose ausländische Personen
Der Pass für ausländische Personen wird für Staatenlose und Schriftenlose mit Ausländerausweis B oder C ausgestellt.
Auch schriftenlosen asylsuchenden oder vorläufig aufgenommenen Personen (Ausländerausweise N und F) kann ein Pass für ausländische Personen abgegeben werden, wenn das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Rückreise in die Schweiz bewilligt
Das Merkblatt "Pass für schriftenlose ausländische Personen" gibt eine Übersicht über das Vorgehen.
Reiseerlaubnis für Schülerinnen und Schüler
Vorläufig aufgenommene oder asylsuchende Schülerinnen und Schüler können zur Teilnahme an Schulreisen ins grenznahe Ausland beim Migrationsamt eine Reiseerlaubnis beantragen.
Das Merkblatt "Reiseerlaubnis für Schülerinnen und Schüler" gibt eine Übersicht über das Vorgehen.