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Rückkehrberatung

Return counselling (EN)
المساعدة على العودة للوطن (AR)
Conseil en vue du retour (FR)
Consulenza in vista del rientro (IT)

GlobusDie Rückkehrberatung ist die kantonale Anlaufstelle für Personen aus dem Asylbereich, welche die Schweiz freiwillig oder pflichtgemäss verlassen wollen.

Was ist die Rückkehrberatung?

Die Rückkehrberatung hilft ausreisewilligen Personen im Kanton Thurgau bei der Vorbereitung und Organisation ihrer Rückkehr.

Das Angebot besteht aus Beratung, Unterstützung bei individuellen Projekten, finanzieller Hilfe, medizinischer Hilfe, Ausbildung im Heimatland und Organisation der Heimreise.

Die Beratung ist unverbindlich, vertraulich und kostenlos. Die Rückkehrberatung wird durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt.

Wer kann von Rückkehrberatung profitieren?

  • Ausreisepflichtige Personen
  • Vorläufig aufgenommene Personen
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Opfer und Zeugen/Zeuginnen von Menschenhandel

Wo kann man sich informieren und anmelden?

Interessierte Personen können sich telefonisch oder per E-Mail an die Rückkehrberatung des Migrationsamtes wenden und einen Termin für ein unverbindliches Gespräch vereinbaren.

Es besteht auch die Möglichkeit am Schalter des Migrationsamtes Thurgau vorzusprechen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und vereinbaren Sie vorgängig einen Termin, damit wir Sie fallspezifisch beraten können.

Ansprechpersonen aus den Gemeinden, den Durchgangsheimen und der Zivilgesellschaft können sich für Informationen oder eine Terminvereinbarung mit der Rückkehrberatung in Verbindung setzen.

Mit wem arbeitet die kantonale Rückkehrberatung zusammen?

Die Rückkehrberatung informiert ihre Partner im Kanton aktiv über die Rückkehrhilfe und die aktuellen Programme des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Das SEM setzt die Rückkehrhilfe mit seinen Partnern, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den zuständigen kantonalen Stellen und Hilfswerken um.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rückkehrunterstützung bei freiwilliger Rückreise in die Ukraine

Unterstützungsbedürftige ukrainische Staatsangehörige mit verfügtem Status S, welche freiwillig und definitiv zurückkehren wollen, können nach einer Einzelfallprüfung durch das SEM maximal 500 Franken (Kinder die Hälfte) und pro Familie maximal 2'000 Franken Rückkehrunterstützung erhalten.

Im Kanton Thurgau können sich interessierte Personen zur Terminvereinbarung bei der Rückkehrberatungsstelle (rueckkehrberatungNULL@tg.ch, 058 345 66 55) melden. Die Rückkehrberatungsstelle führt mit den Personen ein Gespräch und reicht den Antrag um finanzielle Hilfe beim SEM ein. Die Personen verzichten mit der Ausreise auf den Status S. Dazu wird eine Verzichtserklärung unterzeichnet.