Provisorischer Pass
Wie beantragen Sie einen provisorischen Pass?
Termin vereinbaren:
Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Erfassungszentrum Weinfelden unter 058 345 13 80 zwischen 08.00 - 11.00 / 13.30 - 16.00 Uhr.
Voraussetzungen
- die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes reicht nicht mehr aus oder
- Sie können keinen gültigen Ausweis vorlegen oder
- Ihr gültiger Ausweis genügt den Anforderungen des Ziellandes nicht.
Mitzubringende Dokumente:
- zu ersetzende Ausweise: Pass (und ID)
- bei Verlust/ Diebstahl: Verlustschein einer Schweizer Polizeidienststelle
- bei Änderung der persönlichen Daten: zivilstandsamtliches Dokument
- bei Neueinbürgerung: Einbürgerungsmitteilung und alter Pass des Heimatstaates
Dauer:
Eine Stunde nach der Datenerfassung kann der provisorische Pass im Erfassungszentrum Weinfelden abgeholt werden.
Gebühren:
- Fr. 100.00 (EFZ Weinfelden)
- Fr. 150.00 (Flughafen Zürich)
- Die für den provisorischen Pass bezahlte Gebühr wird bei der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises nicht angerechnet.
Gültigkeit:
Der provisorische Pass ist für eine einmalige Reise (max. 1 Jahr) gültig. Für den provisorischen Pass besteht Rückgabepflicht nach der Einreise in die Schweiz. In der Regel wird er schon am Flughafen eingezogen.
Achtung:
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Nicht alle Länder akzeptieren einen provisorischen Pass.
Ausserhalb der Öffnungszeiten des EFZ Weinfelden und/ oder, wenn Ihr Abflug innert Stunden erfolgt, können Sie einen provisorischen Pass beim Notfallpassbüro am Flughafen in Zürich beantragen.