Pass für Kinder
Wie beantragen Sie einen Pass für ein Kind bzw. eine bevormundete Person?
Termin vereinbaren:
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch eine sorgeberechtigte Person/ gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten. Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache unter: https://www.ch-edoc-passantrag.admin.ch
Mitzubringende Dokumente:
- vollständig ausgefülltes Formular (je nach Erfassungszentrum): Einwilligungserklärung EFZ Frauenfeld oder Einwilligungserklärung EFZ Weinfelden
- begleitende sorgeberechtigte Person: Ausweis
- nichtbegleitende sorgeberechtigte Person: Kopie des Ausweises
- bei getrennt lebenden/ geschiedene Personen: Sorgerechtsentscheid des Gerichtes
- bei nichtverheirateten Paaren: Sorgerechtsregelung des KESB
Es muss kein Passfoto mitgebracht werden. Das Foto wird vor Ort erstellt.
Dauer:
Der Termin vor Ort dauert ca. 20 Minuten. Die neuen Ausweise werden Ihnen einzeln und mit eingeschriebener Post ca. 10 Arbeitstage später zugestellt.
Gebühren:
- Pass 22: Fr. 60.00 + Fr. 5.00 Porto
- Pass in Kombination mit Identitätskarte: Fr. 68.00 + Fr. 10.00 Porto
Gültigkeit:
Pässe und Identitätskarten für Kinder sind 5 Jahre gültig. Für Informationen zu Pässen und Identitätskarten für Erwachsene klicken Sie hier.