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Visum

Besuchervisum

Ein Besuchsaufenthalt in der Schweiz bzw. im Schengenraum ist bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich.

Besteht eine Visumpflicht sind die Schweizer Auslandvertretungen im Ausland für die Erteilung der Besucher- bzw. Touristenvisa (Visum C) zuständig.

Merkblatt zur Einreise in den Schengenraum / Visumverfahren
Merkblatt zum Einladungsschreiben
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung


Rückreisevisum

Ein Grenzübertritt ist für Drittstaatsangehörige nur mit einem gültigen heimatlichen Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel möglich. Ist eine Person momentan nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, kann beim Migrationsamt ein Rückreisevisum beantragt werden.

Vorgehen

Melden Sie sich telefonisch beim Migrationsamt (+41 58 345 67 67) zur Terminvereinbarung. Der Termin muss persönlich wahrgenommen werden. Eine Stellvertretung ist grundsätzlich nicht möglich. Das Visum wird direkt am Schalter des Migrationsamtes ausgestellt (Wartezeit ca. 15-20 Min.).

Benötigte Dokumente

Gebühren

Je nach Aufenthaltstitel können Gebühren (bis zu Fr. 88.-- pro Person) anfallen.