Diverses zum Aufenthalt
Hier finden Sie verschiedene Informationen im Zusammenhang mit einer ausländerrechtlichen Bewilligung.
Was tun bei Ausweisverlust?
Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?
Der Verlust eines Ausländerausweises muss bei der Polizei gemeldet werden. Für den Erhalt eines neuen Ausländerausweises ist in der Folge ein Gesuch um Erstellung eines Duplikats zusammen mit der Verlustanzeige der Polizei bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde einzureichen.
Verlängerung der ausländerrechtlichen Bewilligung
Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen erlöschen mit Ablauf der Gültigkeit von Gesetzes wegen.
Personen mit einer Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung erhalten rund zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung eine Verfallsanzeige vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugestellt. Diese oder das vollständig ausgefüllte Gesuch kann zusammen mit einem gültigen heimatlichen Reisedokument (Reisepass oder ID) spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde eingereicht werden. Bei Grenzgängern kann das Gesuch direkt beim Migrationsamt eingereicht werden.
Umwandlung von F in B
Sämtliche Informationen zum Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für vorläufig aufgenommene Personen mit F-Ausweis sind in der Rubrik Asyl und Rückkehr zu finden.