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Diverses zum Aufenthalt

Hier finden Sie verschiedene Informationen im Zusammenhang mit einer ausländerrechtlichen Bewilligung.

Was tun bei Ausweisverlust?

Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?

Der Verlust eines Ausländerausweises muss bei der Polizei gemeldet werden. Für den Erhalt eines neuen Ausländerausweises ist in der Folge ein Gesuch um Erstellung eines Duplikats zusammen mit der Verlustanzeige der Polizei bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde einzureichen.

Verlängerung der ausländerrechtlichen Bewilligung

Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen erlöschen mit Ablauf der Gültigkeit von Gesetzes wegen. 

Personen mit einer Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung erhalten rund zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung eine Verfallsanzeige vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugestellt. Diese oder das vollständig ausgefüllte Gesuch kann zusammen mit einem gültigen heimatlichen Reisedokument (Reisepass oder ID) spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde eingereicht werden. Bei Grenzgängern kann das Gesuch direkt beim Migrationsamt eingereicht werden.

Kantonswechsel 

Wollen Ausländer oder Ausländerinnen ihren Wohnort in den Kanton Thurgau verlegen, muss grundsätzlich ein Gesuch um Kantonswechsel eingereicht werden. Ausgenommen davon sind Personen mit einer EU/EFTA-Bewilligung.

Für Personen mit einer EU/EFTA-Bewilligung stellt ein Kantonswechsel eine einfache Adressänderung dar. In diesem Fall haben sich ausländische Personen innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen Wohngemeinde anzumelden.

Bei Drittstaatsangehörigen ist die ausländerrechtliche Bewilligung nur für den Kanton gültig, der sie ausgestellt hat. Wollen Drittstaatsangehörige in den Kanton Thurgau umziehen, benötigen sie hierfür eine Bewilligung. Informationen zum Kantonswechsel und welche Unterlagen einzureichen sind, finden sich auf dem Merkblatt Kantonswechsel

Umwandlung von F in B

Sämtliche Informationen zum Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für vorläufig aufgenommene Personen mit F-Ausweis sind in der Rubrik Asyl und Rückkehr zu finden.