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Kantonswechsel

Wollen Ausländer oder Ausländerinnen ihren Wohnort in den Kanton Thurgau verlegen, muss grundsätzlich ein Gesuch um Kantonswechsel eingereicht werden. Ausgenommen davon sind Personen mit einer EU/EFTA-Bewilligung.

Für Personen mit einer EU/EFTA-Bewilligung stellt ein Kantonswechsel eine einfache Adressänderung dar. In diesem Fall haben sich ausländische Personen innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen Wohngemeinde anzumelden.

Bei Drittstaatsangehörigen ist die ausländerrechtliche Bewilligung nur für den Kanton gültig, der sie ausgestellt hat. Wollen Drittstaatsangehörige in den Kanton Thurgau umziehen, benötigen sie hierfür eine Bewilligung. Informationen zum Kantonswechsel und welche Unterlagen einzureichen sind, finden sich auf dem Merkblatt Kantonswechsel