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Integrationempfehlungen

Sie haben eine Einladung zur Integrationsempfehlung erhalten?

Das Ausländer- und Integrationsgesetz legt die für die Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung notwendigen Sprachniveaus fest.

Als Angehörige von Drittstaaten wird Ihnen im Rahmen der Integrationsempfehlung in einem persönlichen Gespräch aufgezeigt, wie Sie diese gesetzlichen Ziele erreichen können und welche regionalen Integrationsangebote sich dafür eignen. Ausserdem erhalten Sie wichtige Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz und im Kanton Thurgau.

Der erste Schritt zu einer erfolgreichen Integration ist der Spracherwerb. Falls Sie bereits für einen Deutschkurs angemeldet sind oder ein Deutsch-Zertifikat besitzen, sollten Sie den Nachweis zum Gespräch mitbringen.

Anlässlich der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (nach einem Jahr) wird überprüft, ob das gesetzlich definierte Sprachniveau erreicht wurde. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf kann die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung mit weiteren Bedingungen verbunden werden.

Erfahren Sie mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen in dem Merkblatt Erläuterungen zur Integrationsempfehlung.

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